Ab sofort wird die USK prüfen, ob ein Spiel Glücksspiel simuliert. Lootboxen schließt das allerdings nicht mit ein. FIFA und weiteren Pay2Win-Games bleiben ihre Goldgruben damit erhalten.
Beuteboxen laut USK kein Glücksspiel
FIFA nur noch für Erwachsene? Das meistverkaufte Spiel in Deutschland ist noch immer EAs Fußballsimulation. Freigegeben ist es „ohne Altersbeschränkung“ – womit man theoretisch auch schon ein Baby vor die Konsole oder den PC setzen dürfte.
Diesem Baby sollte man dann allerdings nicht seine Kreditkartendaten anvertrauen: Denn in FIFAs „Ultimate Team“-Modus kann man sich seit geraumer Zeit Beuteboxen gegen Echtgeld kaufen. Darin enthalten sind zufallsmäßig neue Spieler, die man für den Online-Modus „Ultimate Team“ zwingend benötigt. Mittlerweile macht EA sogar mehr Geld mit seinen „Ultimate Team“-Modi als mit dem Verkauf seiner Sporttitel.
Gerade fußballverrückte Kinder und Jugendliche stecken somit also jedes Jahr Unsummen in das Spiel, immer auf der Jagd nach besseren Spielern.
In Belgien ist FIFA bereits ein Glücksspiel
Die belgischen Behörden haben dieses Wirkprinzip bereits vor zwei Jahren verstanden und FIFA, Overwatch und Co. in einem umfangreichen Forschungsbericht als Glücksspiel klassifiziert.
Die USK geht allerdings nicht so weit. Laut ihr kann man Lootboxen nicht als Glücksspiel identifizieren, da keine geldwerten Gewinne möglich sind. Auszahlen oder in Geld umwandeln ist bei FIFA und Konsorten nämlich nicht möglich. Habt ihr euer Geld einmal investiert, dann ist es auch weg.
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Die Erklärung der USK ignoriert allerdings das kulturelle Prestige und Kapital, welches oftmals in Bezahlinhalten von Videospielen steckt. Gerade auf vielen Schulhöfen und in Freundeskreisen ist es eben nicht egal, wie das eigene „Ultimate Team“ oder die Figur in Fortnite aussieht.
USK will Kinder und Jugendliche dennoch schützen
Trotzdem will die USK in Zukunft darauf achten, dass die Mechaniken eines Spiels die Persönlichkeitsentwicklung nicht negativ beeinflussen. Was das allerdings genau heißt, bleibt offen.
Aus rechtlichen Gründen können Lootboxen also nicht in die Bestimmung der Altersbeschränkung mit einfließen. Stattdessen wird es Hinweise zu den in-game-Käufen auf der Verpackung geben. Das kann man allgemein als großen Sieg für Konzerne wie EA und Epic sehen. Deren Goldmienen bleiben damit erhalten und sie können auch weiterhin Minderjährige um ihr Taschengeld bitten. Nur, wenn die Glücksspielmechanismen klar im Fokus des Spiels stehen, dann wäre – laut USK – eine Anpassung der Altersbeschränkung möglich. Die USK beschreibt als Beispiel etwa einen Casino-Simulator, wie die App Coin Master.
Was meint ihr zu Lootboxen, bzw. Beuteboxen? Dreiste Abzocke oder zusätzlicher Spaß durch den Einsatz von echtem Geld? Lasst es uns in einem Kommentar wissen. Wir halten euch mit weiteren News hierzu auf dem Laufenden.
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Quelle& Bilder: ComputerBase (1), (2); GamingCommision.be; SpielTimes.com, USK, Aufmacher via EA.com