Nutzer eines Internetanschlusses bei Vodafone Kabel, früher Kabel Deutschland, hätten dem Unternehmen nach rapide Geschwindigkeitseinbußen hinnehmen müssen, sobald mehr als 10 GB Daten transferiert worden wären. Nach empörten Reaktionen hat Vodafone laut Spiegel Online die Drosselungspläne aufgehoben und stellt nun noch mehr ungedrosseltes Datentransfervolumen zur Verfügung.
Vertraglich ist bei Internetanschlüssen mit Vodafone Kabel schon seit längerer Zeit eine Geschwindigkeitsreduzierung festgesetzt. Peer-to-Peer-Anwendungen sollten bei einer Überschreitung von 10 GB Gesamtdatenvolumen pro Tag auf 100 kBit/s reduziert werden. Im November begann der Telekommunikationsanbieter mit der technischen Umsetzung. Bis dahin sei nach Vodafone nur selten gedrosselt worden, von einem Gesamtvolumen ab 60 GB pro Tag war die Rede. Laut Vodafone wäre die Umsetzung der vertraglich festgesetzten Drosselung für die überwiegende Mehrheit der Vodafone-Kabel-Kunden von Vorteil gewesen.
Viele Medien hatten genau daran Zweifel geäußert: Schließlich sollten nach Plänen von Vodafone nur Peer-to-Peer-Anwendungen gedrosselt werden, während beispielsweise Videostreams, die locker 3 GB pro Stunde übertragen, davon ausgenommen waren. Offensichtlich zielte Vodafone mit der Drosselung auf Downloads mit illegalen Inhalten, dabei kommen Peer-to-Peer-Verbindungen auch bei Spieleplattformen wie Steam zum Einsatz. Ein großes Update eines Spiels hätte sich mit der Drosselung über mehrere Tage hingezogen. Auch Updates für Microsoft Windows 10 werden über das P2P-Verfahren verteilt. Solche Dienste wollte Vodafone mit einer Whitelist von der Drosselung ausschließen.
Nun also die Kehrtwende. Vodafone äußerte gegenüber Spiegel Online, dass es sich bei der technischen Umsetzung um ein Pilotprojekt handelte, dass nun eingestampft wird. Ergebnisse des Tests hätten Vodafone dazu bewegt, auch die bisherige Drosselgrenze von 60 GB pro Tag aufzuheben. Nur der Tarif „Internet & Phone 200 V“ wird weiterhin ab 1 TB pro Monat gedrosselt. Man halte sich aber offen, die vertraglich festgesetzte Filesharing-Drossel später umzusetzen. Die AGB bleiben nämlich unverändert.
Bild: Vodafone