Telekommunikationsunternehmen, die DSL und Mobilfunk gegen Gebühr Privatkunden zur Verfügung stellen, sollen laut der Bundesnetzagentur wichtige Vertragsdaten für Interessierte und Kunden übersichtlicher darstellen. Vor allem die häufig deutlich zu langsamen Internetzugänge sind der Bundesnetzagentur ein Dorn im Auge: Beworbene Übertragungsraten mit dem vorgeschobenen „Bis zu …“ sollen in Zukunft realistischer angegeben werden. Außerdem erhofft sich die Bundesnetzagentur eine bessere Sichtbarkeit von Kündigungsfristen und Datenvolumenbeschränkungen.
September 2015 startete die Bundesnetzagentur eine Messkampagne für Internetanschlüsse. Statt wie bei normalen Speedtests von privaten Dienstleistern gewohnt, sollen Nutzer Details über die Art und Geschwindigkeit ihres Internetzugangs angeben, dessen Performance es zu überprüfen gilt. Vorstellbar, dass zwischen vielen Messungen und den jeweils beworbenen „Bis zu xxx Mbit/s“ Angaben, die die Anbieter in den letzten Jahren immer großzügiger ausgelegt haben, eine große Lücke klafft. Nun hat die Bundesnetzagentur eine Diskrepanz zwischen versprochener und tatsächlicher Internetzugangsgeschwindigkeiten festgestellt und gehandelt. Die neue TK-Transparenzverordnung soll dafür sorgen, dass die Telekommunikationsunternehmen in Zukunft die tatsächlich verfügbar Bandbreite sowie die Latenz im Bedarfsfall prüfen, bevor der Vertrag zustande kommt.
Die Bundesnetzagentur bekrittelt noch weitere Kommunikationsmängel der Telekommunikationsanbieter: So sollen in jeder Rechnung wichtige Vertragspunkte angegeben werden. Dazu gehören der Vertragsbeginn, das Vertragsende und der letztmögliche Kalendertag des Kündigungseingangs sowie Hinweise zum generellen Ablauf eines Anbieterwechsels.
Auch Nutzer eines Internetzugangs mit beschränktem Datenvolumen sollen komfortabler surfen können. Die Bundesnetzagentur fordert eine mindestens tagesaktuelle Anzeige des verbrauchten Datenvolumens innerhalb eines Abrechnungszeitraums sowie nach dessen Ende das insgesamt verbrauchte Volumen. Denkbar, dass die bei Mobilfunkverträgen häufig verfügbaren Flatrates mit eingebauter Durchsatzdrosselung bei Überschreitung festgelegter Datenvolumen dazu zählt. Nun hat das Bundeskabinett die TK-Transparenzverordnung auf den Weg gebracht. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, muss sie allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.