Mit den neuen AGB wurde der Datenaustausch von WhatsApp und Facebook für alle WhatsApp-Nutzer Pflicht. Verbraucherschützer haben das kritisch gesehen und eine Unterlassungserklärung von Facebook gefordert. Die Frist lief am 21. September ab. Facebook/WhatsApp hat offenbar nicht darauf reagiert. Mit einer Verwaltungsanordnung wurde jetzt dem US-Konzern der Austausch von deutschen Nutzerdaten vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar untersagt. Die bereits gesammelten Daten soll Facebook wieder löschen.
Bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook hieß es, dass ein Abgleich der Nutzerdaten nicht stattfinden würde. Das dies nun doch geschehe, sei nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern auch ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht. Facebook habe sich keine wirksame Einwilligung der deutschen WhatsApp-Nutzer eingeholt. Auch gebe es keine gesetzliche Grundlage für den Empfang der Daten durch Facebook.
Caspar beruft sich bei seiner Anordnung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der festgelegt hatte, dass nationales Recht Anwendung finden kann, wenn „ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet.“ Da Facebook eine Deutschland-Zentrale in Hamburg hat, sieht er das als gegeben an.
Facebook hat auf diesen Schritt noch nicht reagiert. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, wie der Streit weitergeht.
Update 28.09.: Im Interview erklärt der Anwalt Carlo Piltz, was dieser Schritt bedeutet.