Die Zeiten in denen ihr Prepaid-SIM-Karten einfach so kaufen konntet, gehen vorbei. Ab Samstag, dem 01.07.2017 heißt es: Ausweis her!
Registrierungspflicht gilt auch im Online-Handel
Dann dürfen die Mobilfunkprovider nämlich die SIM-Karten nur noch aktivieren, wenn die Ausweisdaten der Kunden vorliegen und erfasst wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die Prepaid-SIM in einem Ladengeschäft oder online gekauft wurde, die Registrierungspflicht gilt überall. Üblicherweise wird hier, wie bereits bei Eröffnung eines Bankkontos, das Video-Ident-Verfahren zum Einsatz kommen, bei dem ihr über die Webcam eures Rechners, Smartphones oder Tablets eure Identität nachweist.
Bereits aktivierte SIMs nicht betroffen
Die Regelung gilt nur für Prepaid-SIMs, die ab dem 01.07.2017 verkauft werden. Eine nachträgliche Registrierung aller 70 Millionen Prepaid-SIMs in Deutschland ist hingegen nicht geplant. Wie die neue Regelung verhindern soll, dass vorhandene SIMs einfach weitergegeben werden, um den Registrierungszwang zu umgehen, ist indes unklar. Datenschützer haben die neue Regelung daher bereits scharf kritisiert.
via Heise.de