Gute Zeiten für Bürger der Europäischen Union, die innerhalb der EU reisen und dabei telefonieren und im Internet surfen: EU Roaming-Gebühren sind ab 15. Juni 2017 abgeschafft und mit der jetzt gültigen EU Verordnung ist Roaming zum Inlandspreis möglich!
Den Begriff „Roaming“ habt ihr sicherlich schon mal gehört und wahrscheinlich wisst ihr auch, was er bedeutet. Bisher war Roaming ein nicht unbedingt günstiges Vergnügen, doch die EU Kommission hat gute Arbeit geleistet und den Ende 2015 angekündigten EU Beschluss zum Wegfall der Roaming-Gebühren umgesetzt: Seit 2007 sind die Roaming-Gebühren damit nun um mehr als 90%, die Gebühren für Datenroaming seit 2012 sogar um stolze 96% gesunken!
Was sich mit der jetzt gültigen EU Roaming-Verordnung genau ändert und was in Zukunft beim Roaming zu beachten ist, das erklären wir euch hier.
Was ist Roaming?
Roaming bezeichnet die Fähigkeit eines Mobilfunk-Teilnehmers, ein anderes Mobilfunknetz als sein „eigenes“ für Anrufe oder Datendienste zu nutzen. Roaming betrifft euch also z.B. insbesondere dann, wenn ihr mit eurem Smartphone im Ausland telefonieren oder mit eurem mobilfunkfähigen Tablet im Ausland im Internet surfen wollt.
ACHTUNG: Ruft ihr jemanden im Ausland aus eurem Heimnetzwerk an, beispielsweise von zuhause aus, dann ist das KEIN Roaming! Ihr zahlt in dem Fall den – in der Regel vergleichsweise teuren – Preis eures Anbieters für eine internationale Mobilfunkverbindung!
Keine EU Roaming-Gebühren mehr, sondern Roaming zu Inlandspreisen
Mit Wirkung vom 15. Juni 2017 trat die neue EU Roaming-Verordnung der Europäischen Kommission in Kraft, welche u.a. verbindliche Preisobergrenzen für das Roaming innerhalb der EU festlegt und für Bürger der Europäischen Union gilt. Im Zusammenhang mit diesen Kostenlimits wird auch von Roaming zu Inlandspreisen (Roam-Like-At-Home) gesprochen.
Telefonieren im Ausland und die Internetnutzung im Ausland kostet euch nun EU-weit das gleiche, wie bei eurem inländischen Tarif!
BEISPIELE: Besitzt ihr zuhause eine Allnet-Flat und Daten-Flat, so gelten diese Flats auch für eure Datennutzung und Telefongespräche im Ausland (nochmal der Hinweis: Telefongespräche INS Ausland zählen NICHT). Besitzt ihr im Inland ein bestimmtes Guthaben, dann werden eure im Ausland anfallenden Kosten für Telefongespräche und Internetnutzung nach eurem nationalen Tarif berechnet.
Unabhängig von eurem Vertragsmodell im Inland können Mobilfunkbetreiber Regelungen der angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen anwenden, welche euer inkludiertes Datenvolumen beim Roaming zu Inlandspreisen auf ein „angemessenes“ Datenvolumen beschränken. Im Falle einer solchen Beschränkung könnt ihr trotzdem noch Datenvolumen hinzubuchen, für welches es eine EU-weite Obergrenze für Vorleistungsentgelte gibt.
Die Kosten für 1 GB zusätzliches Datenvolumen betragen demnach HÖCHSTENS:
- ab 15.06.2017: 7,70 €
- ab 01.01.2018: 6,00 €
- ab 01.01.2019: 4,50 €
- ab 01.01.2020: 3,50 €
- ab 01.01.2021: 3,00 €
- ab 01.01.2022: 2,50 €
Dies ist nur eine von mehreren Regelungen der angemessenen Nutzung, die wir weiter unten detaillierter ausführen. Ob euer Netzbetreiber solche Regelungen anwendet, könnt ihr eurem Vertrag entnehmen, denn derlei Regelungen müssen zuvor Bestandteil eures Vertrags geworden sein.
Unter welchen Bedingungen gelten die neuen Roaming-Regeln?
Die neuen Regeln bezüglich des Roaming in der EU greifen für euch als Bürger der Europäischen Union dann, wenn ihr im Ausland telefoniert oder Datenverbindungen herstellt. Bedingung ist hierbei, dass ihr mehr Zeit zuhause verbringt als im Ausland bzw. dass ihr euer Handy/Smartphone zuhause mehr nutzt als im Ausland.
Um dies zu beurteilen, kann euer Netzbetreiber über einen Zeitraum von vier Monaten auswerten, ob ihr länger im Ausland wart als zuhause UND ob ihr im Ausland ein größeres Datenvolumen für Roaming genutzt habt, als zuhause. Damit soll u.a. vermieden werden, dass ihr euch im Ausland eine günstigere SIM-Karte besorgt und mit dieser im Inland (z.B. zuhause) missbräuchlich dauerhaft Roaming betreibt.
Grenzgänger, Grenzpendler und grenznahe Anwohner sollten beachten, in welches Mobilfunknetz ihr mobiles Endgerät eingewählt ist: Im Hinblick auf die angemessene Nutzung zählt jeder Tag, an dem sich ihr Gerät in das Mobilfunknetz ihres Heimatlandes einwählt, als ein Tag der inländischen Nutzung.
Regelungen zur angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen
Es gibt verschiedene Regelungen zur angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen bei bestimmten Verträgen bzw. Tarif-Modellen, welche die Anbieter nutzen können um sicherzustellen, dass alle Roaming-Kunden bei Reisen innerhalb der EU das Roaming zu Inlandspreisen nutzen können und die somit eine wichtige Rolle spielen:
- Datenobergrenzen für Guthabenkarten
Habt ihr eine Prepaid- oder Guthabenkarte, dann könnt ihr Roaming zu Inlandspreisen nutzen, allerdings kann euer Mobilfunkbetreiber eine Obergrenze für das Datenvolumen festsetzen. Diese muss dann mindestens dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn ihr euer verfügbares Restguthaben durch 7,70 € (Preisobergrenze auf Vorleistungsebene) teilt. Beispiel: Ihr habt zum Urlaubsbeginn noch 15 € Guthaben auf eurer 20 € Prepaid-Karte übrig. Das entspricht dann 1,95 GB Volumen. (15 / 7,7 = 1,948)
- Datenobergrenzen für nationale Tarifpakete mit unbegrenztem Datenvolumen
Wie viel Datenvolumen ihr im Ausland für das Roaming zu Inlandspreisen nutzen könnt, hängt von eurem monatlichen Preis für euren Mobilfunktarif ab. Der Netzbetreiber muss euch aber mindestens das Doppelte des Volumens bereitstellen, das sich ergibt, wenn ihr den monatlichen Preis (ohne MwSt.) durch die bereits erwähnte Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene teilt. Beispiel: Zahlt ihr monatlich 35 € für eure Allnet- und Datenflat, dann erhaltet ihr 9,09 GB Datenvolumen. (2 x (35 / 7,7) = 9,09)
- Datenobergrenzen für nationale Tarifpakete mit begrenztem Datenvolumen
Euer Anbieter kann wie beim Tarifpaket mit unbegrenztem Datenvolumen (s.o.) eine Obergrenze anwenden, die er auf Grundlage des monatlichen Preises und Berücksichtigung der Preisobergrenze auf Vorleistungsebene berechnet. Ihr müsst von eurem Anbieter jedoch vorab über die entstehende Obergrenze hingewiesen werden. Aufschläge für zusätzlich in Anspruch genommenes Datenvolumen unterliegt ebenfalls der Berechnung anhand der Preisobergrenze auf Vorleistungsebene. Beispiel: Zahlt ihr monatlich 25 € für eure Allnet-Flat mit 4 GB Datenvolumen, dann erhaltet ihr 3,25 GB für Roaming zu Inlandspreisen. (25 / 7,7 = 3,246)
FAQ – Weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Roaming-Gebühren bei Roaming in der EU
Ihr habt noch weitere Fragen zum Thema Roaming-Gebühren? Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Roaming zu Inlandspreisen findet ihr hier!
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