Ab Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU wegfallen, so wünscht es sich die Europäische Kommission. Gedacht als Übergangslösung, ändern sich schon mit dem 30. April 2016 einige Richtlinien, die, abhängig vom Mobilfunkvertrag, die Roaming-Kosten erst mal wieder steigen lassen können.
Um Reisende innerhalb des EU-Auslands vor Kostenexplosionen durch hohe Roaming-Kosten zu schützen, hatte die EU im Juli 2014 über einen „EU-Tarif“ Höchstgrenzen für Telefonie, SMS-Versand und Übertragungen von Internetdaten eingeführt. Demnach durfte ein übertragendes Megabyte maximal 24 Cent kosten, ein Minute telefonieren war auf 20 Cent gedeckelt und der Versand einer SMS kostete höchstens 7 Cent. Mit diesen Preisobergrenzen konnten viele Nutzer im Ausland billiger telefonieren als im Inland.
Das ändert sich ab dem 30. April 2016 mit der EU-Verordnung 2015/2120. Die Höchstgrenzen werden aufgehoben und die Mobilfunkanbieter sowie Provider dürfen gedeckelte Preisaufschläge auf die bestehenden Tarife erheben. Diese halten sich zwar mit 5 Cent pro Minute bei ausgehenden Anrufen, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte (alles Nettopreise) im Rahmen, bei Tarifen mit hohen Inlandpreisen werden jedoch die Roaming-Kosten während der Übergangsfrist zwischen dem 30. April 2016 und 15. Juni 2017 höher ausfallen. Denn auf die Inlandpreise kommen dann noch die gedeckelten Preisaufschläge. Zwar haben fast alle Mobilfunkanbieter in den letzten Wochen angekündigt, keine Roaming-Gebühren mehr zu erheben, doch das gilt überwiegend nur für Neukunden oder Neuverträge. Bestandskunden mit altem Vertrag, Nutzer einer Prepaid-SIM-Karte und Kunden von Providern sollten sich mit den Konditionen ihres Vertrags vertraut machen, um eine böse Überraschung zu vermeiden.