Sie schlagen bei Bränden Alarm: Rauchmelder in Wohnungen geben bei einem ausbrechenden Feuer ein akustisches Warnsignal ab und können so zu Lebensrettern werden. In vielen Bundesländern sind sie deshalb schon längst Pflicht für Neu- und Umbauten. In anderen läuft zum Jahresende die Frist zur Nachrüstung von Rauchmeldern in Wohnräumen ab. Wir geben Antworten auf die drängendsten Fragen zur Rauchmelderpflicht.
Gilt für mich eine Rauchmelderpflicht?
Die Bestimmungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin und Brandenburg gibt es derzeit keine Rauchmelderpflicht. In Sachsen müssen ab Januar 2016 Neubauten und Umbauten mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Eine Nachrüstung für Bestandsbauten ist hier noch nicht vorgesehen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Neu- und Umbauten Rauchmelder besitzen. In all diesen Bundesländern mit Ausnahme des Saarlands gibt es für Bestandsbauten eine demnächst ablaufende Übergangsfrist. In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt endet diese schon am 31. Dezember 2015. In Nordrhein-Westfalen läuft sie Ende 2016 ab, in Bayern Ende 2017 und in Thüringen Ende 2018. Innerhalb dieser Frist müssen dort auch Bestandsbauten Rauchmelder spendiert bekommen. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kennen schon jetzt eine durchgehende Rauchmelderpflicht in allen Neu- und Bestandsbauten.
Auf einen Blick ist die Lage auf unserer Deutschlandkarte abzulesen.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Die wichtigste Rolle erfüllen Rauchmelder bei nächtlich entstehenden Feuern, wenn sie Schlafende mit einem Alarm wecken. In Schlafräumen inklusive Kinderzimmern ist der Einsatz Pflicht. Außerdem müssen sie in Fluren, die als Rettungswege dienen können, angebracht werden. Die Installation an der Zimmerdecke sorgt dafür, dass Rauchmelder frühzeitig auf Rauchkonzentrationen reagieren können.
Ist der Einbau des Rauchmelders Sache des Mieters oder Vermieters?
Das regelt die Landesbauordnung jedes Bundeslandes. In fast allen Bundesländern muss der Eigentümer beziehungsweise Vermieter dafür Sorge tragen, dass Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind. Die Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der Mieter in der Pflicht.
Ein Vermieter hat auch dann das Recht, Rauchmelder zu installieren, wenn der Mieter zuvor bereits eigene Rauchmelder angebracht hat. Der Vermieter darf die Kosten für Kauf und Einbau von Rauchmeldern nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Allerdings gilt der Einbau als Modernisierung, die den Vermieter dazu berechtigt, die Miete um einen moderaten Betrag zu erhöhen. Wer Rauchmelder anbringt, dem gehören sie auch. Ein Mieter kann seine selbst installierten Rauchmelder beim Auszug mitnehmen. Die Wartung der Rauchmelder liegt meist in der Verantwortung des Mieters und ist am besten im Mietvertrag geregelt.
Was erwartet mich bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?
Rauchmelder schützen Leib und Leben und sollten im eigenen Interesse zum Einsatz kommen. Eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Installation von Rauchmeldern gibt es nicht. Es ist auch kein Bußgeld für fehlende Rauchmelder vorgesehen. Es kann allerdings ein Bußgeld anfallen, wenn ungeeignete Rauchmelder installiert wurden, die nicht das EU-Sicherheitszeichen „CE“ tragen. Im Fall eines Brandes kann es geschehen, dass Versicherungen Leistungen kürzen, wenn die Rauchmelder fehlten oder nicht ordnungsgemäß funktionierten.
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