Nur gekauft ist besser als geliehen: Internetprovider dürfen den Kunden für den Internetzugang kein Zugangsgerät aufzwingen, sondern müssen ihm freie Gerätewahl lassen. Bisher haben viele Telekommunikationsunternehmen die Hardware als Bestandteil ihrer Dienstleistung betrachtet. Dem schiebt der Bundestag nun einen Riegel vor. Neuer Netzabschlusspunkt ist die Anschlussdose.
Mit dem Wegfall des sogenannten Routerzwangs ergeben sich für Verbraucher einige Vorteile. Internetnutzer werden sich in Zukunft über Router und Modem in das Internet einloggen können, die die individuellen Anforderungen erfüllen. Wer beispielsweise einen Netzwerkhost mit aktueller Technik wie WLAN-ac, Dual-Band-Wlan oder Gigabit-Ethernet benötigt, wurde mit einem aufgezwungen Gerät in den seltensten Fällen glücklich. Viele Zwangsrouter sind technisch veraltet. Aber auch in Sachen Netzwerkkonfigurationen waren die Zwangsrouter in den meisten Fällen stark beschnitten. Dienste wie DynDNS, VPN oder FTP waren nur selten implementiert. Alternative war die Installation eines weiteren Routers im Netzwerk, der zusätzlich Strom verbrauchte.
Aber der wichtigste Aspekt für die freie Routerwahl ist die Sicherheit. Der Chaos Computer Club wies daraufhin, dass die große Anzahl gleicher Routermodelle eine sicherheitsgefährdende Monokultur mit sich bringe. Verschärfend kommen die oft trägen Update-Ambitionen der Internetprovider hinzu, die Sicherheitslücken häufig nur in Wellen über Fernzugriff schließen, was sich monatelang hinziehen kann.
Die Entscheidungsfreiheit, über welches Modem man sich in das Internet einwählt, verpflichtet den Verbraucher wohl nicht zu einem Neukauf. Internetprovider könnten weiterhin Hardware zur Verfügung stellen. Wer aber auf moderne Technik, große WLAN-Reichweite oder regelmäßige Firmware-Update Wert legt, sollte sich einen eigenen Router anschaffen und spart damit möglicherweise monatliche Leihgebühren.
Quelle: Bundestag (pdf)
Bild: Asus