Ende August hat WhatsApp seine Nutzungsbedingungen aktualisiert, um Daten mit Facebook austauschen zu können. Das zog erst eine die Forderung nach einer Unterlassungserklärung von Verbraucherschützern nach sich und kurz danach untersagten Datenschützer Facebook den Austausch für Daten deutscher Nutzer. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.
Ende September hatte die Hamburger Datenschutzbehörde Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook geht gegen das Verbot jetzt vor Gericht vor. Man halte sich an die Vorgaben der Datenschützer, solange der Widerspruch laufe, hieß es von Facebook. Eine entscheidende Frage des Streits ist, ob die Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig sind. Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar argumentiert, dass man zuständig sei. Schließlich verarbeite Facebook in seiner Hamburger Niederlassung Daten, da von dort aus das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Das deutsche Datenschutzrecht sei daher anwendbar. Facebook sieht das naturgemäß anders. Das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben, so Facebook. Deshalb seien die dortigen Datenschützer zuständig.
Mit den neuen AGB von WhatsApp erhält Facebook unter anderem Zugriff auf die Telefonnummer der WhatsApp-Nutzer sowie deren Nutzungsgewohnheiten. Der Weitergabe konnte man nur bedingt widersprechen. User hatten lediglich die Möglichkeit, der Nutzung zu Werbezwecken zu widersprechen. Der eigentlichen Weitergabe konnte man nicht widersprechen.
Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, wie der Streit weitergeht.
via Golem